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Wenn das Wetter mitspielt, hält die Schweiz am 1. August nichts mehr zurück: Hunderttausende von Feuerwerkskörper werden den nächtlichen Sommerhimmel erleuchten: ein Spektakel für Gross und Klein. Jährlich wiederkehrend häufen sich um den Nationalfeiertag jedoch auch Unfälle und Brände mit Feuerwerk. Ursache ist in den meisten Fällen eine unsachgemässe Handhabung. Die BfB und die bfu geben Tipps für einen sicheren 1. August. [+]

News

Ein defektes Akkuladegerät im Hobbyraum eines Einfamilienhauses hat am Freitag in Breitenbach SO zu einem Brand geführt.
30.07.2010 [+]
Die Ursache des Brandes in Ferenbalm am 20. Juli ist geklärt.
28.07.2010 [+]
Der Brand vom 23. Juli in einem Bieler Mehrfamilienhaus ist auf einen Blitzeinschlag zurückzuführen.
28.07.2010 [+]

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Brandgefahr Fasnacht: Damit der Feuerteufel nicht sein Unwesen treibt

Bern, 1. Februar 2010 – Im fasnächtlichen Gedränge hat Feuer ein leichtes Spiel. Kostüme und Dekorationen können im Kontakt mit Feuer oder brennenden Zigaretten schnell in Brand geraten. Für die Fasnachtszeit rät die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung zu einem besonders vorsichtigen Umgang mit Feuer.

Feuerzeuge, Zigaretten, Fackeln oder Laternen sind regelmässig gefährliche Brandverursacher an der Fasnacht. „Die leicht brennbaren Stoffe von Dekorationen und Fasnachtskostümen fangen schnell Feuer“, macht Kurt Steck, Brandschutzexperte der BfB Beratungsstelle für Brandverhütung, auf die Gefahren aufmerksam.

Vorsichtsmassnahmen für Fasnächtler:
  • Für Fasnachtskostüme und Dekorationen schwer brennbare Materialien verwenden.
  • Auf Tüll- und Nylonstoffe verzichten. Diese Stoffe schmelzen im Kontakt mit Feuer und können schwere Hautverletzungen verursachen.
  • Stoffe mit Flammenschutzmittel (erhältlich im Fachgeschäft) behandeln.

Vorsichtsmassnahmen für Veranstalter von Maskenbällen:
  • Fluchtwege wie Treppen, Korridore oder Ausgänge freihalten.
  • Offenes Feuer in Laternen oder Fackeln ist als Fasnachtsdekoration ungeeignet.
  • Dekorationen mit flammenhemmenden Mitteln behandeln.

Wenn es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommt, dann gilt:
Alarmieren (Feuerwehr 118), Retten, Löschen.

PDF Download Fasnacht ohne Feuerteufel Feb 2010 

Für Medienanfragen:
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB,
Telefon 041 727 76 77, E-Mail: media@bfb-cipi.ch